• Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
  • Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
  • Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
  • Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
  • Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
  • Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
  • Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern
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Málaga · Grundstück · ref #6471

Derzeit ist das Grundstück gemäß dem geltenden Bebauungsplan als nicht konsolidiertes Bauland eingestuft, sodass eine Bebauung nicht möglich ist. Es wartet auf einen PERI (Sonderplan zur inneren Neuordnung) und würde daher ein Erschließungsprojekt erfordern

Marbella, Málaga

Preis

930 000€

Beschreibung

Nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan ist das Grundstück als nicht konsolidiertes Bauland ausgewiesen, sodass eine Bebauung derzeit nicht möglich ist. Es steht ein PERI (Sonderplan zur inneren städtebaulichen Neuordnung) aus. Dafür wäre ein Erschließungsprojekt erforderlich; die Initiative müsste gemeinschaftlich erfolgen und läge somit nicht allein in der Hand des Eigentümers. Im annullierten Bebauungsplan von 2010 war das Grundstück für öffentliche Einrichtungen vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der derzeit ausgearbeitete neue Plan dieselbe Nutzung vorsehen wird.

Zusammenfassend handelt es sich um ein Grundstück ohne genehmigte Planung oder Erschließung. Unter den derzeitigen Voraussetzungen würden keine Baugenehmigungen erteilt. Die Grundstücke im selben Gebiet, auf denen gebaut wird, verfügten entweder bereits vor 2015 über eine Genehmigung oder liegen außerhalb des Geltungsbereichs der Planung und unterliegen besonderen Vorschriften.

Der neue Bebauungsplan von Marbella befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Das Grundstück ist daher bislang weder klassifiziert noch qualifiziert. Erst mit der ersten Genehmigungsphase wird feststehen, wie das Grundstück im neuen Plan eingestuft wird.

Eigenschaften

Lage Marbella
Immobilientyp Grundstück
Referenznummer #6471