• Neu renovierte Dachgeschosswohnung im Herzen der Altstadt von Estepona mit großer Dachterrasse
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Málaga · Wohnung · ref #7383

Neu renovierte Dachgeschosswohnung im Herzen der Altstadt von Estepona mit großer Dachterrasse

Marbella, Málaga

Preis

469 000€

≈ 4 467 € / m²

Fläche

105

Schlafzimmer

2

Badezimmer

2

Beschreibung

Neu renovierte Wohnung im obersten Stockwerk im Herzen der Altstadt von Estepona mit großer Dachterrasse

Das Stadthaus wurde ursprünglich 1950 erbaut und 2020 vollständig renoviert. Für die Wohnung liegt eine Lizenz zur Erstbelegung vor.
Die große Dachterrasse bietet einen 360-Grad-Blick über das Zentrum. Zudem liegt eine bis zum 17.11.2036 gültige Baugenehmigung für die Erweiterung um ein zusätzliches Stockwerk mit 40 Quadratmetern vor.
Die Wohnung befindet sich im ersten Stock und ist nach Südwesten ausgerichtet. Laut offiziellen Angaben verfügt sie über eine bebaute Fläche von 95,45 Quadratmetern zuzüglich Terrasse.
Das Gebäude befindet sich im Herzen der Altstadt von Estepona, nur wenige Meter von der Plaza Begines und etwa 81 Kilometer vom Flughafen Málaga entfernt. Der Strand ist zu Fuß in fünf Minuten erreichbar.
Estepona hat sich in den vergangenen Jahren eindrucksvoll entwickelt und dennoch den Charme seiner Altstadt bewahrt. Die Immobilie liegt in einer ruhigen Gegend und gleichzeitig in unmittelbarer Nähe des Zentrums. In der Umgebung befinden sich zahlreiche hervorragende Restaurants, die bequem zu Fuß erreichbar sind.
Die Wohnung verfügt über zwei Schlafzimmer und zwei Badezimmer. Das Hauptschlafzimmer ist mit Einbauschränken und einem privaten Badezimmer mit großer Dusche ausgestattet. Das zweite Schlafzimmer ist an ein Badezimmer mit Dusche angeschlossen. Beide Schlafzimmer bieten Platz für Doppelbetten. Eine neue Klimaanlage wurde 2020 installiert.
Küche, Essbereich und Wohnzimmer bilden einen offenen Wohnbereich.

Steuerliche Informationen
Jährlicher IBI der Wohnung: 348,30 Euro
Abfallgebühr 2024: 102,26 Euro
Katasterwert 2024: 52.613,31 Euro
Referenzwert der Wohnung 2024: 204.207,70 Euro

Jährliche Steuer für Nichtresidenten (EU/EWR)
Katasterwert Steuerbemessungsgrundlage 2 % Jährliche Einkommensteuer für Nichtresidenten 19 % EU
52.613,31 € 1.052,26 € 199,93 €

Verfügbare Unterlagen
Rechtliche Unterlagen.
1. Grundbuchauszug
2. Lizenz zur Erstbelegung
3. Katasterunterlagen
4. Kaufurkunde
5. Vollmacht
6. Reisepass des Verkäufers
7. NIE

Steuerliche Unterlagen.
8. IBI 2024
9. Abfallgebühr 2024
10. Schätzung der Plus Valía
11. Bescheinigung über den Referenzwert

Energieausweis.
12. Energieausweis

Versorgungsverträge.
13. Stromvertrag
14. Wasservertrag
15. Internetvertrag
16. Plus Valía des vorherigen Eigentümers
17. Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Verfahrens zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands aufgrund illegaler Bauarbeiten.

Ablauf des Verkaufs.
1. Wenn ein Käufer die Immobilie erwerben möchte, unterzeichnen Käufer und Verkäufer einen Reservierungsvertrag. Der Käufer zahlt eine Reservierungsgebühr von 6.000 Euro auf das Mandantenkonto des Rechtsvertreters des Käufers oder an den Immobilienmakler. Mit Unterzeichnung des Reservierungsvertrags stellt der Verkäufer dem Käufer die oben genannten Unterlagen für die Prüfung der Immobilie zur Verfügung.

2. Nach Abschluss der Prüfung und Einigung der Parteien unterzeichnen Verkäufer und Käufer einen privatrechtlichen Vertrag, in dem die vereinbarten Bedingungen festgehalten werden. Der Käufer zahlt 10 % des Kaufpreises abzüglich der Reservierungsgebühr auf das Mandantenkonto.

3. Üblicherweise vereinbart der Rechtsvertreter des Käufers einen Termin zur Unterzeichnung der öffentlichen Urkunden beim Notar und bereitet gemeinsam mit den Vertretern des Verkäufers die neuen öffentlichen Urkunden vor. Die übliche Zahlungsweise ist die Zahlung per Bankscheck bei Unterzeichnung der Urkunden.

4. Der Käufer trägt sämtliche Verwaltungskosten für die Eigentumsumschreibung, mit Ausnahme der kommunalen Plus Valía, die vom Verkäufer bezahlt wird. Ist der Verkäufer in Spanien nicht ansässig, wird die Plus Valía vom Kaufpreis einbehalten und die Zahlung durch den Käufer abgewickelt.

5. Vom Kaufpreis werden 3 % Steuer für Nichtresidenten einbehalten. Ist der Verkäufer in Spanien nicht ansässig, wird dieser Betrag vom Kaufpreis einbehalten und die Zahlung durch den Käufer abgewickelt. Bei der Erklärung des Gewinns oder Verlusts aus dem Verkauf wird die einbehaltene Steuer von 3 % auf die endgültige Kapitalertragsteuer angerechnet. Ist der einbehaltene Betrag höher als die endgültige Kapitalertragsteuer, erstattet die Agencia Tributaria die Differenz an den Verkäufer. Ist der einbehaltene Betrag niedriger, muss der Verkäufer die Differenz an die Agencia Tributaria nachzahlen.

6. Die Gebühren des Immobilienmaklers werden normalerweise vom Kaufpreis abgezogen und die Rechnung wird vom Rechtsvertreter des Käufers beglichen. Dies wird üblicherweise in den Urkunden vermerkt.

7. Jede Partei trägt ihre eigenen Rechtskosten.

8. Üblicherweise vereinbaren die Parteien eine anteilige Aufteilung im Voraus gezahlter Kosten wie IBI und ähnlicher Abgaben.

9. Der Käufer hat zwei Wochen Zeit, die Versorgungsverträge umschreiben zu lassen.

10. Der Verkäufer muss die Gebäudeversicherung, den Internetvertrag und ähnliche Verträge kündigen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

11. Abschließend veranlasst der Käufer die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

12. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen gültigen Energieausweis für die Immobilie vorzulegen.

Nicht erloschene Belastungen im Grundbuch.
Diese Immobilie bleibt für einen Zeitraum von fünf Jahren dem Rechtsgeschäft beziehungsweise Rechtsakt unterworfen, der zur Eintragung geführt hat, und zwar im Hinblick auf mögliche Festsetzungen im Zusammenhang mit der daraus entstehenden Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (I.T.P./A.J.D.).
Estepona.
Vermerk Nummer: 1 — Randvermerk/Eintragung: 5 — Band: 1.512 — Buch: 1.264 — Blatt: 143 — Datum: 19.03.2024

Spanisches Zivilgesetzbuch, Artikel 1454
„Wurde bei einem Kaufvertrag eine Anzahlung oder ein Angeld geleistet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, indem er die Anzahlung oder das Angeld verfallen lässt. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, indem er den doppelten Betrag zurückerstattet.“

Zahlungen.
Preis: 490.000,00 €
Reservierungsgebühr: 6.000,00 €
Anzahlung 10 %: 49.000,00 € 6.000,00 € 43.000,00 €
Restzahlung: 441.000,00 €

Der Käufer.
Ist der Käufer in Spanien nicht ansässig, muss er eine spanische Steueridentifikationsnummer „NIE“ beantragen. Dies kann durch seinen Vertreter erfolgen, sofern der Käufer eine Vollmacht unterzeichnet hat.
Es wird dringend empfohlen, eine digitale Bescheinigung zur elektronischen Identifizierung zu beantragen. Dies erleichtert die Kommunikation mit der spanischen Steuerverwaltung.
Ist der Käufer in Spanien nicht ansässig, wird empfohlen, ein spanisches Bankkonto für die automatische Zahlung von Versorgungsleistungen und Steuern zu eröffnen.

Transaktionskosten des Käufers.
Preis: 490.000,00 €
Grunderwerbsteuer 7 %: 34.300,00 €
Notargebühren, geschätzt: 1.000,00 €
Grundbuchgebühren, geschätzt: 1.000,00 €
Rechts- und Verwaltungskosten: 4.500,00 €
Transaktionskosten: 40.800,00 €
Gesamtkosten: 530.800,00 €
Transaktionskosten in Prozent des Kaufpreises: 8,32 %

Der Verkäufer.
Der Verkäufer unterliegt der Quellensteuer für Nichtresidenten in Höhe von 3 %, die vom Verkaufspreis abgezogen wird. Der Käufer muss die Zahlung der kommunalen Plus Valía abwickeln.
• Einbehaltene Steuer für Nichtresidenten: 3 % von 490.000 Euro = 14.700 Euro
• Geschätzte einbehaltene Plus Valía: 1.249,49 Euro

Eigenschaften

Lage Marbella
Immobilientyp Wohnung
Gesamtfläche 105 m²
Schlafzimmer 2
Badezimmer 2
Referenznummer #7383